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Moped Versicherung

 

 

 

 

SORGENFREI DURCH DEN FRÜHLING

Mit der neuen grünen Versicherungsplakette 

 

 

 

 

 

 


Sowohl beim Treibstoff als auch bei den Versicherungen sind die Kosten im Jahr 2024 für jeden spürbar gestiegen. Wer sich jedoch regelmäßig mit seinen Ausgaben beschäftigt und Versicherungen vergleicht, kann hier viel Geld sparen.

Der Wechsel des Versicherungskennzeichens für Moped und Co. ist eine gute Gelegenheit, sich über die aktuellen Tarife seiner Versicherung zu informieren und gegebenenfalls zu wechseln. Ihr DMF-Makler unterstützt Sie hierbei.

Ab dem 01. März 2025 sollten Sie darauf achten, dass Ihr Mofa mit einem grünen Kenn­zeichen versehen ist. Andernfalls droht Ihnen der Verlust des Versicherungsschutzes, was bei einem Unfall zu sehr hohen Kosten führen kann. 

Warum das so ist und wer von der Erneuerung der Plakettenfarbe betroffen ist, erfahren Sie in diesem Artikel.


Wer nicht grün trägt, muss teuer bezahlen

Wer mit dem alten blauen Versicherungskennzeichen unterwegs ist, verliert automatisch seinen Versicherungsschutz. Die Folgen: hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall enorme Kosten bei einem selbst verschuldeten Unfall.

Kommt jemand durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall zu Schaden und Sie haben kein aktuelles Versicherungskennzeichen montiert, übernimmt der Versicherer weder die Unfall- noch die Folgekosten.

Diese können im schlimmsten Fall sehr hoch sein: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Wohnungsumbau, Behandlungskosten oder sogar Rentenzahlungen. Die Summe kann bis in den siebenstelligen Bereich gehen.

Ohne Versicherungsschutz haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. 


Wer benötigt die grüne Plakette?

      • Kleinkrafträder
        Hierzu zählen: Mofas, Mopeds und Roller mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
        Mopeds und Mofas aus der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h benötigen ebenfalls eine grüne Plakette.
      • Quads und Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
      • Segways mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h
      • Pedelecs mit Motoren über 250 Watt oder einer Tretunterstützung von mehr als 25 km/h oder einer Anfahrhilfe von mehr als 6 km/h
      • Fahrräder mit Hifsmotoren
      • E-Roller mit Betriebserlaubnis
      • Motorisierte Krankenfahrstühle, die eine Führerscheinklasse M oder S benötigen
      • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von maximal 350 kg und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h 

Wie und wo erhaltet man sein Kenn­zeichen?

Das Kenn­zeichen können Sie bequem und unkompliziert bei mir bestellen. Sie bekommen dieses direkt von Ihrer Versicherungsgesellschaft innerhalb weniger Tage zugeschickt.

Hinweis: Folgende Informationen über Ihr Versicherungsobjekt müssen Sie bei Vertragsabschluss vorlegen:

      • Hersteller
      • Fahrzeug-Identifikations-Nummer (Fahrgestell-Nummer)
      • Antriebsart
      • Baujahr

Diese Angaben sind in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) enthalten. Weichen die angegebenen Werte von den tatsächlichen Werten ab, z.B. durch eine getunte Höchstgeschwindigkeit, kann der Versicherungsschutz erlöschen.

Bei nicht volljährigen Per­sonen ist für den Abschluss des Versicherungsschutzes zusätzlich die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich.

Der Versicherungsschutz beginnt immer mit Abschluss des Versicherungsvertrages. Bei einem unterjährigen Beginn reduziert sich der Beitrag anteilig.


Je nach Anbieter und Umfang des Versicherungsschutzes können die Kosten für Ihre Versicherung variieren. 

Durch einen Vergleich der Anbieter mit Ihrem DMF-Makler zusammen können Sie Kosten sparen und sich trotzdem auf einen umfassenden Versicherungsschutz verlassen!

 


DEN FRÜHLING OHNE SORGEN GENIEßEN1

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Karin Kurz
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