Bei der Invaliditätsleistung bekommen Sie eine einmalige Kapitalzahlung, die sich nach dem Ausmaß Ihrer Invalidität richtet. Diese wird mithilfe der Gliedertaxe bestimmt und richtet sich außerdem nach der Summe, die Sie vorher mit Ihrer Versicherung festgelegt haben. Das Gute daran ist, es gibt keine Zweckbindung.